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CrossFit KH

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

„Traut & Glanz eGbR" (nachfolgend „KwK") wird vertreten durch die Gesellschafter Julian Traut und Leo Glanz.

§ 1 Allgemeine Informationen, Geltungsbereich, Vertragspartner, Teilnehmer

1. „CrossFit", „Hyrox", „HIIT" sowie Functional Fitness im Allgemeinen ist ein funktionales Kraft- und Konditionstraining und wird von KwK sowie von den von KwK beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.

2. Die hier aufgeführten AGB gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen von KwK mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung oder einer einmaligen Buchung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb (Gruppentraining, Einzeltraining/Drop-In, Personal Training) berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht auf andere Personen übertragbar.

3. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist KwK.

4. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. KwK behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen; dann ist beim Abschluss des Abonnementvertrages bzw. beim Probetraining in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.

§ 2 Leistungsumfang, außerordentliche Schließung

1. KwK gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, die auf der Homepage einzusehen sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

2. KwK behält sich vor, an bis zu 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderer dringender betrieblicher Erfordernisse zu schließen, ohne dass dies das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.

3. Im Falle einer unvorhergesehenen Schließung des Trainingsbereiches aufgrund Pandemie, höherer Gewalt o. Ä., die länger als 9 Tage dauert, trägt KwK dafür Sorge, dass den Mitgliedern Alternativen (z. B. Ausleihe von Trainingsgeräten, Home-Workouts, Beratung per Telefon oder Video) zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 Kursbuchung, Nutzung & Verfall von Kontingenten, Personal Training

1. Jedes Mitglied erhält Zugangsdaten zu einem Online-System, über das Termine gebucht werden. Um eine intensive Betreuung zu ermöglichen, sind die Plätze pro Kurs limitiert. Ist ein Kurs voll, muss auf eine andere Trainingszeit ausgewichen werden.

2. Eine vorherige Online-Anmeldung ist erforderlich. Buchungen können online bis 2 Stunden vor Beginn storniert werden. Dies gilt nicht für den 06:30-Kurs — dieser kann bis maximal 10 Stunden vor Beginn storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird dem Kontingent, einer 10er-Karte o. Ä. abgezogen. Auch ein trotz Buchung nicht wahrgenommener Termin wird abgezogen.

3. Kurstermine können entsprechend dem vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingent in Anspruch genommen werden. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende einer Kalenderwoche und sind nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft ist personengebunden.

4. Personal-Training-Termine können persönlich mit dem gewünschten Trainer oder über info@crossfitkh.com zu individuellen Zeiten und Preisen vereinbart werden.

§ 4 Haftung, Verjährung

1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KwK nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden; bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gilt dies nicht. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Entstehung des Anspruchs.

§ 5 Zahlungsart, Fehlschlagen von Zahlungen, Änderung von Daten

1. Das Mitglied nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil und erteilt KwK ein schriftliches Lastschriftmandat. Es sorgt für ausreichende Kontodeckung.

2. Bei mangelnder Deckung oder unberechtigtem Widerruf ist KwK berechtigt, für die Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zu berechnen und mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.

3. Das Mitglied teilt jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung etc.) unverzüglich mit.

§ 6 Preisanpassungsrecht

1. KwK ist berechtigt, die Preise zum Beginn eines neuen Monats anzupassen. Die Anpassung erfolgt schriftlich, mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin.

2. Die Anpassung muss sachlich gerechtfertigt sein (z. B. geänderte Betriebskosten, geänderte Preise von Drittleistungen, Änderung der Mehrwertsteuer).

3. Der Kunde kann kündigen, wenn er der Anpassung nicht zustimmt — schriftlich und bis zum geplanten Anpassungstermin.

§ 7 Kündigung, Pausierung, Umzug

1. Der Mitgliedsvertrag wird für die gewählte Laufzeit laut aktueller Preisliste abgeschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar (schriftlich gegenüber KwK). Ohne fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag auf Basis der aktuell gültigen deutschen Rechtsgrundlage. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

2. Bei Verhinderung von mehr als einem Monat (Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst etc.) kann der Vertrag gegen ärztliche bzw. behördliche Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden; die Laufzeit verlängert sich entsprechend.

3. Bei Umzug mit deutlich weiterem Anfahrtsweg (über 50 km) kann gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung zum Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Datenschutz

1. KwK erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

2. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen sind auf der Website oder vor Ort einsehbar.

§ 9 Rechte an Bild- und Videomaterial

1. Mit Abschluss einer Mitgliedschaft erlaubt das Mitglied KwK, Bilder aus dem Training zur Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Website und soziale Medien) zu verwenden.

2. Ist ein Mitglied damit nicht einverstanden, kann es KwK zur Unterlassung auffordern; KwK kommt dem uneingeschränkt nach.

3. KwK darf auf dem Betriebsgelände, Vordere Gewerbestr. 4, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, Kameras einrichten und Videoaufnahmen vom täglichen Betrieb anfertigen. Diese werden nur intern genutzt und vertraulich behandelt.

§ 10 Schlussbestimmungen

KwK ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn KwK darauf hinweist, das Mitglied sie zur Kenntnis nehmen kann und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Im Widerspruchsfall kann KwK den Vertrag mit einmonatiger Frist zum Monatsende außerordentlich kündigen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

„The magic is in the movement, the art is in the programming, the science is in the explanation and the fun is in the community."

— Greg Glassman

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